Gerichtprozess gegen Henning Jeschke wegen versuchter Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt

Zuletzt geändert am 30. September 2023

Henning Jeschke vom Aufstand der Letzten Generation steht im Amtsgericht Tiergarten wegen versuchter Nötigung vor Gericht. Er hat am 24.06. eine Straße blockiert, indem er sich festgeklebt hat. Ihm ist es als einzigem gelungen, sich festzukleben, bei anderen Aktivist*innen hat das die Polizei verhindert.

Die Verhandlung

Die Verteidigerinnen Sonja Manderbach und Carla Hinrichs wurden nicht anerkannt, weil sie nicht über ein abgeschlossenes Jura-Studium verfügen.

Henning Jeschke vom Aufstand der Letzten Generation vor Gericht wegen versuchter Nötigung. An seiner Seite Carla Hinrichs, Pressesprecherin der Letzten Generation und Jurastudentin, die ihn verteidigen wollte, aber nicht als Verteidigerin zugelassen wurde, Amtsgericht Tiergarten, Berlin, 28.09.22, Bild: Stefan Müller

Henning Jeschke muss sich also selbst verteidigen. Ich habe Aussagen stichpunktartig aufgeschrieben und, was folgt, ist daraus rekonstruiert bzw. entspricht diesen Stichpunkten. Audio- oder Videoaufnahmen sind in Deutschland nicht erlaubt. Ein Rechtsanwalt meinte dazu, dass das dazu diene Show-Veranstaltungen zu verhindern.

Jeschke: Ja, habe mich angeklebt. War richtig so, würde das wieder tun, weil wir alle die #LetzteGeneration sind, die noch handeln kann.

Jeschke trägt zu seiner Biografie vor: In der Schule wöchentliche Demokratiestunde geleitet, als Wahlhelfer gearbeitet, bei Fridays For Future Reden gehalten, nur um dann zu sehen, wie die Regierung nach der Klimastreik-Demo von 1,4 Mio Menschen ein verfassungswidriges #Klimapaket verabschiedet. Da die Politik weiß, was sie tut, handelt es sich um Massenvernichtung. Politik hat versagt. Information über Lage wird unterschlagen. In Indien gab es existenzielle Probleme für Bauern (?). Menschen sind auf die Autobahnen gegangen und haben ihre Ziele erreicht. Unsere Hände werden keine Waffen tragen und unsere Herzen werden offen sein. Wegen der Kipppunkte gilt: Es gibt keinen Mittelweg. Deswegen saß ich am 24.06. auf der Straße und werde das auch weiter machen.

Die Anklage erfolgt nach §240 Strafgesetzbuch wegen Nötigung: Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Tat zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist. Richterin spricht von ihrer 14jähringen Tochter. Sie hat sich mit der Sache beschäftigt und auch mit anderen Richter*innen gesprochen. Sie weiß, dass die #LetzteGeneration nicht irgendwelche Spinner sind, wie in manchen Medien behauptet. Sie hat auch einen Fachartikel gelesen zum Thema Straßenblockaden gelesen, hält den rechtfertigenden Notstand aber nicht für gegeben. Sie nennt den Autor des Fachartikels nicht, aber es könnte Mathis Bönte (2021) sein. Man müsse immer die Frage stellen, ob es mildere Mittel gebe? Persönlich hält sie Straßenblockaden nicht für geeignet. Sie betont, dass das ihre persönliche Meinung ist.

Jeschke stellt einen Beweisantrag zu Klimanotstand. Richterin: Keine Beweise für Klimakatastrophe nötig, das glaube ich ihnen alles.

Jeschke stellt Antrag: #Klimawandel und #Klimaschutz sollten nicht in Verhandlung und Protokollen verwendet werden, weil dieses framing von fossilen Thinktanks kommt. Statt dessen: #Klimanotstand. Die Richterin will sich nicht vorschreiben lassen, welche Wörter sie gebrauchen soll und lehnt Antrag ab.

Jeschke stellt den Antrag, den Klimaforscher (Name habe ich nicht verstanden) vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) als Zeugen zum rechtfertigenden Notstand zu hören. Dieser halte sich unten als Zeuge bereit. Ziel der Aktionen der Letzten Generation: Abwendung der Gefahr durch Erwirkung von Aufmerksamkeit. Klimakatastrophe ist existenzielle Bedrohung. Widerstand gegen unzureichende Maßnahmen. Dadurch ist die Verwerflichkeit auszuschließen und somit die Verurteilung unmöglich.

Staatsanwalt: Der Antrag ist abzulehnen, weil es unerheblich sei, ob #Klimanotstand vorliegt.

Richterin Antrag wird abgelehnt, weil Klimafakten und #Klimakatastrophe bekannt sind.

Jeschke: Prof. Dr. Wolfgang Lucht vom PIK hat eine schriftliche Stellungname zu diesem Prozess abgegeben: Politische Kurs ist zu langsam. „Politische Ignoranz“. Jeschke will das gesamte Papier zu Protokoll geben.

Richterin: Was berücksichtigt werden soll, muss auch verlesen werden.

Jeschke verliest aus Luchts Stellungnahme: Es bleibt wenig Zeit für Reaktion. Für 1,5° müsste Deutschland rascher klimaneutral werden. Bundesregierung muss ein CO2-Budget vorlegen. Das hat die Bundesregierung bis heute nicht getan. Wahrscheinlich wird Deutschland die aktuell gültigen Klimaziele verfehlen, obwohl die ohnehin oberhalb von dem liegen, was für die Erreichung des 1,5°-Ziels nötig wäre.

Jeschke: Die Straßenblockade hat zu großem Medienecho geführt und war angemessen. Allein 41 Artikel zum 24.06. Eine gewöhnliche Demo erzeugt weniger Aufmerksamkeit. Sitzblockade ist ein mildes und geeignetes Mittel. Widerspricht Aussage der Richterin, dass Blockade nicht geeignet ist.

Jeschke: Antrag auf Kenntnisnahme der Artikel und des Medienechos.

Richterin: Abgelehnt.

Jeschke: Antrag: Bilder von Demo ansehen.

Richterin: Das wollte ich sowieso machen, das war mein Masterplan.

Jeschke: Die Polizei hat nicht beachtet, dass es sich um politische Versammlung handelt. Sie habe diese nicht verlegt oder aufgelöst, sondern Aktivisten sofort geräumt.

Richterin: Verfahren wird auf Nötigung beschränkt. Wenn mehrere Paragrafen verletzt sind, dann kann man nur eine Sache weiter verfolgen. (Ich glaube, das andere war Widerstand §115, bin aber unsicher.)

Richterin erwähnt Prozess in Lübeck (taz, 2022).

Journalistinnen bemerken Frau (nicht von LG), die mit professionellem Equipment Audioaufnahmen macht. Richterin holt Polizist, der Aufnahmegerät beschlagnahmt. [NB: Audioaufnahmen wären schon praktisch, weil so schnell alles mitzuschreiben, nicht einfach ist. =:-)]

Jeschke: Es wird alles so weitergehen im Oktober. Er zitiert Jürgen Trittin zum Erfolg der Aktionen. Trittin soll als Zeuge geladen werden: Der durch friedliche Straßenblockaden erzeugte Druck führe zu Handlungen. Der Druck von der Straße habe schon Wirkung gezeigt. Dehalb war die Nötigung nicht verwerflich, denn die Blockaden bewirken Maßnahmen zum Klimaschutz. Deshalb plädiert Jeschke auf Freispruch, denn die Tat sei somit nicht rechtswidrig gewesen.

Richterin verlässt mit weiterer Zuschauerin wegen evtl. Audioaufnahmen auf deren Handy den Gerichtssaal.

Der Antrag zur Ladung Jürgen Trittins wird abgelehnt, weil die Wirkung der Blockade so allgemein nicht überprüfbar sei.

Richterin: „Sind wir am Ende?“ Jeschke: „Ja, die gesamte Zivilisation und hier auch.“

Staatsanwalt: Die Anklage wegen Widerstand ist eingestellt. Aber der Vorwurf der versuchten Nötigung bleibt. Der Klimanotstand ist eine Krise, die uns alle betrifft. Ziel der Tat war zu erreichen, dass der Planet bewohnbar bleibt. Das steht aber nicht vor Gericht, sondern die Tat. Dafür sieht das Gesetz eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe vor. Wegen fehlender Vorstrafe kommt nur eine Geldstrafe in Betracht. Das Notwehrrecht greift nur, wenn eine gegenwärtige Gefahr abgewendet werden kann. Personen werden Geisel der Überzeugung des Angeklagten. Wie das Blockieren das Erreichen des Gradziels bewirken soll, erschließt sich dem Staatsanwalt nicht. (Einschub StMü: Er sollte sich mit zivilem Ungehorsam beschäftigen, aber das passt wohl nicht zur Rolle des Staatsanwalts.) Angeklagte sollte andere Mittel verwenden: Wahlen, Demonstrationen, Kunstfreiheit. (Einschub StMü: Fallen Aktionen mit trojanischen Pferden unter Kunstfreiheit? In dem Pferd waren vier Personen drin.) Die Tat sei unzulässig und verwerflich. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, schlägt die Staatsanwaltschaft 20 Tagessätze a 10€ = 200€ + Kosten des Verfahrens als Strafe vor. Die Sekundenklebertuben werden als Tatmittel eingezogen.

Jeschke: Ich bin schockiert. Wozu haben wir denn ein Grundgesetz? Grundgesetz heißt doch, dass wir bestimmte Sachen nicht verhandeln müssen. Ökosysteme kollabieren, nach Kipppunkten gibt es kein Zurück mehr, Zwangsmarsch ins Verderben, Verzicht auf Führung ist kriminell. Und das ist nicht von mir, damit zitiere ich den UN-Generalsekretär. Ein Alien, das von außen auf die Erde blickt, würde nicht verstehen, was wir hier machen.“ (Seine Stimme versagt.) Das Frauen-Wahlrecht, Rechte für Schwarze, das freie Wochenende wurden mit zivilem Ungehorsam erkämpft. Wir erleben, wenn Justiz nicht stark genug ist, wie eine Aushöhlung geschieht, wie Menschen sich Wahrheit konstruieren. Bei 4° wird es vielleicht noch 1 Mrd. Menschen geben vielleicht 1/2 Mrd. d.h. 7 Mrd Menschen werden verschwunden sein. Vielleicht sind wir auch schon im Atomkrieg untergegangen. (NB StMü Gletscher speisen Flüsse in Indien, Pakistan, China. China kontrolliert Tibet und damit das Wasser. Alle drei sind Atommächte. Quelle: Wasser und Zeit) 1,5° sind vorbei. Kipppunkte fallen in den nächsten Jahren. Es bleiben wenige Jahre, das Ruder herumzureißen. Regierung begegnet dem mit Ignoranz. Eine mutige Entscheidung hier kann eine Debatte auslösen, die Welt zu ändern. Damit könnte man Veränderungen im Justizapparat anschieben, wenn nicht, machen Sie sich zur Komplizin der Vernichtung der nächsten Generation. Auf Ihre Gräber werden unsere Kinder später spucken. (NB: Henning Jeschke spricht von „unseren Kindern“, vielleicht kann das Missverständnis, sie würden irgendwie behaupten, sie seien die letzten Menschen jetzt mal aufhören.) Für mich ist es gleich, was Sie machen, ich werde wieder das Gleiche tun. Sagen Sie, auf welcher Seite der Geschichte Sie stehen. Ich wollte niemanden emotional unter Druck setzen, oder vielleicht doch.

Das Urteil

Richterin verkündet Urteil: 20 Tagessätze à 10 Euro + Kosten des Verfahrens. (NB: Also das Strafmaß, dass auch die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Allerdings ist das eine geringe Strafe.)
Richterin zum Urteil: Der Angeklagte hat sich an der Seestraße als Einziger festgeklebt, eine Spur blockiert. Dazu gilt die Zweitereiherechtssprechung vom Bundesgerichtshof. Richterin findet diese merkwürdig, aber das ist nun mal gültiges Recht. (NB: Beruhigt mich ja irgendwie, denn ich hatte von zweite Reihe in der Zeitung gelesen und fand das auch absurd.) Autofahrer fördern Klimakrise, aber das geht zu weit, weil das machen wir ja alle. (NB: Die Autofahrer*innen sind nicht das Ziel der Aktionen. Das Ziel ist maximale Disruption und die sich daraus ergebende Aufmerksamkeit für den Klimanotstand.) Es ergab sich eine Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit. Menschen auf dem Weg zur Arbeit, haben das Recht dorthinzukommen. Es ist fraglich, ob Blockaden ein geeignetes Mittel sind. Das zu sagen, fällt mir nicht leicht, habe ich schon gesagt. Schwierig auf den politischen Prozess zu verweisen, neben der Straße zu demonstrieren funktioniert auch nicht. Moralische Erwägungen gehören aber nicht in die juristische Diskussion.

Das war das Ende. Die Aktivist*innen im Gerichtsaal waren traurig, es gab Tränen aber auch Support.

Lina Eichler und Henning Jeschke vom Aufstand der Letzten Generation nach der Verurteilung von Henning Jeschke wegen versuchter Nötigung, Amtsgericht Tiergarten, Berlin, 28.09.22, Bild: Stefan Müller

Das war erst das erste in einer Reihe weiterer Verfahren, aber im Oktober geht die Letzte Generation wieder auf die Straße. Von einer Journalistin befragt, ob das denn erfolgreich sei, antwortete Henning Jeschke: Ja, am Anfang waren wir 30. Jetzt sind wir 500 in Deutschland und es gibt die Letzte Generation in 10 Ländern.

Sonja Manderbach, Henning Jeschke und Carla Hinrichs (vlnr) vom Aufstand der Letzten Generation nach der Verurteilung Henning Jeschkes wegen versuchter Nötigung mittels Straßenblockade. Carla Hinrichs und Sonja Manderbach wurden als Verteidigerinnen nicht zugelassen. Im Hintergrund Unterstützer. Eine mit einem Beutel mit der Aufschrift „Froh, dabei zu sein“, Amtsgericht Tiergarten, Berlin, 28.09.22, Bild: Stefan Müller

Nachgedanken

Dinge, die ich heute gelernt habe: Das Amtsgericht Tiergarten hat drei Standorte und ohne Aktenzeichen ist man verloren. Deshalb kein Bild vom Prozessauftakt.

Es gab auch einen Bericht in der taz von Gareth Joswig. Er schreibt: „Unsere Kinder werden auf unsere Gräber spucken, wenn wir nicht handeln.“ Ich habe mir notiert: „Auf Ihre Gräber werden unsere Kinder später spucken.“ Es ging um den Justizapparat. Die taz-Formulierung scheint mir nicht sinnvoll, denn Henning Jeschke handelt ja. Sein Ansatz mag falsch sein und vielleicht nicht funktionieren, aber es wird niemand sagen können, er habe nichts getan. Für solche Details wären Audioaufzeichnungen gut. An der einen oder anderen Stelle in der Verhandlung hätte ich auch gern Bilder gemacht. Es waren schon sehr interessante Gesichtsausdrücke. Aber ich verstehe auch, dass es so ist, wie es ist.

In der Nacht fiel mir noch diese Vorlesung von der Klimavorlesung an der TU Berlin ein.

Petra Vandrey erklärt dort, dass die nicht endenden Aktionen Politiker*innen im Tagesgeschäft immer wieder daran erinnern, dass es da ja noch ein Problem gab.

Ich habe über die Richterin nachgedacht. Wie verläuft ihr Alltag? Erzählt sie zu hause am Abendbrotstisch von ihren Verfahren? Am Tag davor? Spricht sie mit ihrer 14jährigen Tochter? „Aber, was er gemacht hat, war doch richtig. Hast Du doch selber gesagt.“ „Ja, aber juristisch war es falsch.“ „Ja, aber, sind dann nicht die Gesetze falsch?“ „Nun ja, …“ „Kann man die ändern?“ „Ja, aber ist nicht einfach.“ „Kannst Du sagen: Ich will das nicht entscheiden?“ „Nun ja, … ist nicht einfach.“ Ich habe die Richterin gefragt, wie es weitergeht und ob sie noch mehr solche Verfahren bekommt. Sie meinte, es gäbe ein Rotationsprinzip und ohnehin seien eigentlich Verkehrsrichter*innen für die Blockaden verantwortlich. Da jetzt aber so viele Verfahren anstehen, bekommt sie vielleicht ja noch eine zweite Chance.

Offene Fragen

Wenn es nur versuchte Nötigung war, weil die Straße nicht komplett blockiert war, dann müssten ja auch alle anderen Prozesse nur wegen versuchter Nötigung geführt werden, weil es immer eine Rettungsgasse gibt, über die der gestaute Verkehr abfließen kann. Die Blockade ist dennoch wirksam, weil die Polizei dann oft die ganze Autobahn für mehrere Stunden sperrt.

Die Letzte Generation besetzt Signalleitanalage und blockiert die A100, Berlin, 29.06.2022, Bild: Stefan Müller

Quellen

Bönte, Mathis. 2021. Ziviler Ungehorsam im Klimanotstand. HRRS  Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht 22. (https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/21-04/index.php?sz=6)

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